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Portrait 3

Frau von A. ist 75 Jahre alt, lebt im Baselbiet und ist seit zehn Jahren Witwe. Sie war mit einem Unternehmer einer Familiengesellschaft verheiratet, der ihr seine Unternehmensanteile per Erbvertrag überschrieben hat. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Sie hat zwar Nichten und Neffen, doch steht sie mit diesen in familiärfreundschaftlicher Distanz. Seit dem Ableben ihres Mannes lebt Frau von A. zeitweise auf einem grossen Anwesen im Kanton Waadt, hat ihren Lebensmittelpunkt und damit ihren steuerlichen Wohnsitz aber nach wie vor im Baselbiet. Frau von A. ist aus gesundheitlichen Gründen zunehmend nicht mehr in der Lage, ihr Anwesen im Waadtland zu besuchen. Ebenso ist ihr selbständiges Wohnen auch im Baselbiet erschwert, weswegen sie mit Blick auf die Zukunft über betreutes Wohnen nachdenkt.

Über ein befreundetes Ehepaar ist sie auf swisshelp66 aufmerksam geworden. Nachdem Frau von A. sich weder dem Internet noch dem elektronischen Postverkehr verschlossen hat, studiert sie die Internetseite der swisshelp66 und nimmt mit dem Geschäftsführer Kontakt zu einem Gespräch in den Räumlichkeiten der swisshelp66 auf.

Ihr gefallen die Büroräumlichkeiten und die unaufdringliche Art des Gespräches. Zurückhaltend beschliesst sie, swisshelp66 damit zu beauftragen, für sie eine Gesellschafterin auf Tagesbasis und ergänzend eine Person zur medizinischen Betreuung zu finden, damit sie möglichst lange in ihrem Haus im Baselbiet ein Leben in ihrem Sinne führen kann, ohne dabei das Gefühl mangelnder Betreuung haben zu müssen. 

Die für Frau von A. ausgewählte Mandatsleiterin findet in der Folge für beide Funktionen Personen, die sowohl fachlich als auch emotional den Vorstellungen von Frau von A. entsprechen. Sodann übernimmt swisshelp66 die Vertragsausfertigungen und regelt auch die Personalverwaltung mit den damit verbundenen administrativen Aufgaben. Frau von A. wird durch swisshelp66 regelmässig informiert und ist so in alle Vorgänge eingebunden.

Nach einiger Zeit kommt Frau von A. zur Auffassung, dass das Anwesen im Waadtland zunehmend zur Belastung wird. Ebenso wird es für sie immer schwieriger, ihr Verwaltungsratsmandat in der Familiengesellschaft des verstorbenen Ehemannes sachgerecht wahrzunehmen. Nach mehreren Gesprächen mit der Mandatsleiterin von swisshelp66 werden Vorschläge ausgearbeitet und mit Frau von A. besprochen, wie man beide Sachverhalte in Übereinstimmung mit den Wünschen und Vorstellungen von Frau von A. lösen könnte. 

Nachdem das Anwesen aus dem frühen 18. Jahrhundert stammt und in einem sehr guten baulichen Zustand ist, beschliesst Frau von A. nach Verhandlungen von swisshelp66 mit der zuständigen Gemeinde im Waadtland und den kantonalen Steuerbehörden, das Anwesen inklusive seines Mobiliars und den Nebengebäuden in eine zu gründende gemeinnützige Stiftung einzubringen, um somit den Fortbestand zu sichern. Zunächst unternimmt swisshelp66 eine umfassende Inventarisierung aller in die Stiftung zu übertragenden Mobilien, auch mit Blick auf die sachgerechte Bewertung unzähliger historischer Möbel, Silber und Bilder. swisshelp66 begleitet Frau von A. in diesem Ansinnen aktiv und nimmt in der Folge neben Frau von A. Einsitz im Stiftungsrat, führt die Buchhaltung und den Zahlungsverkehr der Stiftung.

Ebenso vertritt swisshelp66 Frau von A. auf deren Wunsch fortan im Verwaltungsrat der Familiengesellschaft des verstorbenen Ehemannes. Leider muss dabei festgestellt werden, dass andere Familienmitglieder Zuwendungen aus der Gesellschaft beziehen, die gemäss einem Generationen- und Aktionärbindungsvertrag so nicht zulässig sind. Nachdem eine gütliche Lösung mehrfach scheitert übernimmt swisshelp66 im Namen von Frau von A. einen gerichtlichen Versuch, eine Lösung per Gerichtsvergleich zu erreichen, was in der Folge auch gelingt.

swisshelp66 darf Frau von A. nun bereits seit einigen Jahren zu ihrer vollsten Zufriedenheit begleiten, beraten und unterstützen.

 

 

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